Die monatlichen Gebühren, werden zum 15. des jeweiligen Monats per Lastschriftverfahren eingezogen.
Der Freistaat Bayern gewehrt jedem Kiga- Kind monatlich einen Elternbeitragszuschuss von 100,00€.
Für die U3 Kinder kann ein Krippenzuschuss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Bei Krankheit und Ferien sind die vollen Gebühren zu entrichten, da die Personal- und Sachkosten weiter laufen. Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich.
In besonderen Fällen übernimmt das Jugend- bzw. Sozialamt ganz oder teilweise die Gebühren - Pflichtleistung nach §5/§6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes.